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Inka Gossmann-Reetz MdL

Verbesserten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende jetzt beantragen

Allgemein

Alleinerziehende leisten enorm viel und sollen noch stärker unterstützt werden. Daher gibt es für alleinerziehende Elternteile durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss ab sofort wichtige Verbesserungen: Der Unterhaltsvorschuss wird nun rückwirkend zum 1. Juli 2017 auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Zudem entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten.

Mit dieser gesetzlichen Verbesserung sind nun auch wesentliche Forderungen der SPD Brandenburg erfüllt. Damit werden nicht nur die Alleinerziehenden, sondern auch die Kinder, deren Eltern getrennt leben, gestärkt. Es darf nicht sein, dass die Kinder die Leidtragenden sind, wenn ein Elternteil nur unregelmäßig oder gar nicht bezahlt.

Die neue Leistung sollte möglichst schnell beim zuständigen Jugendamt beantragt werden, damit Alleinerziehende und ihre Kinder auch die Leistung bekommen, die ihnen zusteht.

In einem Rundschreiben hat Bundesfamilienministerin Katharina Barley (SPD) die Landesbehörden darauf hingewiesen, dass entgegen den ursprünglichen Festlegungen alle Anträge, die bis Ende September gestellt werden, zu berücksichtigen sind – auch wenn sie den Juli betreffen. So ist dafür gesorgt, dass Verzögerungen bei der Verkündung des Gesetzes nicht zu Lasten der Eltern und ihrer Kinder gehen, und die Jugendämter haben mehr Zeit, die Anträge zu bearbeiten.

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