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Inka Gossmann-Reetz MdL

Der Fahrplan für die geplante Verwaltungs- und Kreisgebietsreform in Brandenburg nimmt Formen an

Landespolitik

 Das Kabinett befasste sich am Dienstag in Potsdam mit einer Vorlage von Innenminister Karl-Heinz Schröter, die neben dem vorläufigen Zeitplan auch erste inhaltliche Eckpunkte enthält. Grundlage der Reform ist ein Leitbild, das derzeit erarbeitet wird und noch vor der Sommerpause dem Landtag zugeleitet werden soll. Schwerpunkte sind eine Funktionalreform, die Kreisgebietsreform, die Zukunft der kreisfreien Städte, eine Kommunalverfassungsreform auf gemeindlicher Ebene sowie die Fortsetzung der Reform der Landesverwaltung. Grundlage des Reformwerkes werden unter anderem die Ergebnisse der Enquetekommission "Brandenburg 2020" des Landtages sein.

Innenminister Schröter betonte: "Wir müssen die Verwaltungsstrukturen im Land mutig verändern. Nur so werden wir für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet sein. Das gilt selbstverständlich für die Landes- und Kommunalverwaltung gleichermaßen. Mein Ziel ist es, die kommunale Selbstverwaltung durch die Verlagerung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene zu stärken. Nur vor dem Hintergrund einer möglichst umfassenden Aufgabenverlagerung auf die Kreisebene lässt sich eine flächendeckende Kreisgebietsreform im Land Brandenburg überhaupt rechtfertigen. Die Funktionalreform geht einer Verwaltungsstrukturreform also logisch voran. Bestehende Verwaltungsstrukturen sind kein Selbstzweck. Sie müssen den gesellschaftlichen Veränderungen im Land Rechnung tragen."

Der Zeitplan sieht vor, dass sich an die Übergabe des Leitbildes an den Landtag eine Diskussionsphase bis Mitte 2016 anschließt, an deren Ende die Beschlussfassung des Parlaments steht. In den dann folgenden zwölf Monaten werden die erforderlichen Gesetzentwürfe formuliert und vom Kabinett verabschiedet. Ab Mitte 2017 soll sich der Landtag mit den erforderlichen Gesetzentwürfen befassen, so dass die nächste Kommunalwahl im Mai 2019 bereits in den neuen Strukturen stattfinden könnte. Die vorgesehenen Aufgabenübertragungen vom Land an die Kreise könnten Anfang 2020 wirksam werden.

 
 
 

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