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Inka Gossmann-Reetz MdL

Steuererleichterungen für Unwettergeschädigte in Oberhavel

Allgemein

Information für Betroffene zum Erlass des Finanzministeriums

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

viele Menschen aus Oberhavel waren und sind von den Auswirkungen der schweren Unwetter in den vergangenen beiden Monate betroffen. Die starken Regenfälle haben vielerorts für Überschwemmungen und teils schwere Beschädigungen an Hab und Gut gesorgt. Auch mein Keller stand wie der vieler anderer Betroffener unter Wasser. In meiner Nachbarschaft habe ich miterlebt, wie sich die Menschen bei den Aufräum- und Reinigungsarbeiten gegenseitig unterstützt haben. Auch diejenigen, die von den Unwettern kaum betroffen waren, haben tatkräftig mit angepackt. Das hat mich mit Stolz erfüllt.

Nach den Soforthilfen durch Landkreis und Landesregierung unterstützt das Land die Betroffenen ab sofort zusätzlich mit einer ganzen Reihe steuerlicher Erleichterungen. Dazu gehören finanzielle Entlastungen ebenso wie Fristverlängerungen, über die ich Sie mit diesem Schreiben informieren möchte. Damit erweitert das Land Brandenburg sein Hilfsangebot, nachdem der Landkreis Oberhavel (250.000 Euro) und die Landesregierung (150.000 Euro) zuvor bereits insgesamt 400.000 Euro Soforthilfen über einen Nothilfefonds bereitgestellt hatten.

Im Rahmen des neuen Maßnahmenpakets der Landesregierung soll demnach auf Anpassungen von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen sowie auf die Stundung fälliger Steuern und Säumniszuschläge bis zum 30. November 2017 verzichtet werden. Zudem sind Abschreibungserleichterungen vorgesehen. Durch fehelende Buchführungsunterlagen, die durch Hochwasser vernichtet wurden, dürfen keine steuerlichen Nachteile für die Betroffenen entstehen. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger Reparaturausgaben sowie den Kauf von Kleidung und neuem Hausrat im Rahmen ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Gleichermaßen soll mit Spenden an die Geschädigten unbürokratisch verfahren werden.

Detaillierte Auskünfte zum Hilfspaket erteilt das zuständige Finanzamt Oranienburg. Der Erlass des Brandenburger Finanzministeriums ist im Wortlaut hier nachzulesen.

 
 
 

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