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Inka Gossmann-Reetz MdL

Alle Kinder sollen den Hort besuchen können

Landespolitik

Potsdam. Die SPD-Fraktion hat heute einen Antrag zum Anpassungsgesetz für Kindertagesstätten gebilligt, um behinderten Grundschulkindern in Brandenburg den Hortbesuch zu erleichtern. Ziel ist es, dass Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung ohne Zusatzkosten für ihre Eltern den Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung wahrnehmen können.

Das Land Brandenburg soll künftig 85 Prozent der Kosten für die Eingliederungshilfe erstatten, die örtlichen Träger der Sozialhilfe 15 Prozent übernehmen. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Susanne Melior, und die für frühkindliche Bildung zuständige Sprecherin der SPD-Fraktion, Jutta Lieske, begrüßen den Beschluss.

„Kein Kind an einer Regelschule soll von der Hortbetreuung ausgeschlossen bleiben, nur weil seine Eltern die Kosten für die Betreuung nicht aufbringen können“, erklärt Susanne Melior. „Zwar sehen wir hier den Bund in der Pflicht, der für die Eingliederungshilfe zuständig ist. Aber wir wollen die betroffenen Eltern nicht warten lassen, sondern ihnen schnellstmöglich helfen.“ Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll bereits am 20. März bei einer Anhörung zum Kita-Anpassungsgesetz im Landtag erörtert werden.

Die SPD-Abgeordnete Jutta Lieske erklärt: „Die neue Regelung schafft Klarheit und entlastet die Eltern von zusätzlichen Kosten. Zugleich sollen für die Grundschulkinder künftig die gleichen Regelungen gelten wie für Kita-Kinder vor Beginn der Schulzeit. Erfreulich ist, dass die kommunalen Spitzenverbände ihr Einverständnis mit der geplanten Regelung signalisiert haben.“

 
 
 

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